Gepr. Industriemeister/in Metall - Präsenz - Vollzeit
Start: 11.08.2025
Ende: 07.05.2026
Kosten (€): 5250
Dem Industriemeister Metall kommt im Betrieb eine zentrale Bedeutung zu:
Er kontrolliert die ausgehenden Erzeugnisse und sorgt für störungsfreies sowie termingerechtes Arbeiten. Er kennt die für die Metallverarbeitung benötigten Materialien und beherrscht die verschiedenen Arbeitstechniken. Natürlich verfügt er außerdem über Fachkenntnisse bei der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz. Er ist für den reibungslosen Arbeitsablauf in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
Diese wichtige Führungsaufgabe verlangt eine gründliche und zukunftsorientierte Ausbildung, die Sie in diesem Lehrgang zum Industriemeister der Fachrichtung Metall erhalten.
Inhalt
Basisqualifikation (BQ) - 400 Unterrichtseinheiten
- Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) - 600 Unterrichtseinheiten
Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Erwerb der Ausbildereignung (AEVO) - 60 Unterrichtseinheiten
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Er kontrolliert die ausgehenden Erzeugnisse und sorgt für störungsfreies sowie termingerechtes Arbeiten. Er kennt die für die Metallverarbeitung benötigten Materialien und beherrscht die verschiedenen Arbeitstechniken. Natürlich verfügt er außerdem über Fachkenntnisse bei der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz. Er ist für den reibungslosen Arbeitsablauf in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
Diese wichtige Führungsaufgabe verlangt eine gründliche und zukunftsorientierte Ausbildung, die Sie in diesem Lehrgang zum Industriemeister der Fachrichtung Metall erhalten.
Inhalt
Basisqualifikation (BQ) - 400 Unterrichtseinheiten
- Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) - 600 Unterrichtseinheiten
Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Erwerb der Ausbildereignung (AEVO) - 60 Unterrichtseinheiten
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Nadine Dominiak
Am Rombergpark 40
44225 Dortmund
Telefon: +49 231 5417-307
E-Mail: n.dominiak@dortmund.ihk.de
https://www.ihkdo-weiterbildung.de
Nadine Dominiak
Am Rombergpark 40
44225 Dortmund
Telefon: +49 231 5417-307
E-Mail: n.dominiak@dortmund.ihk.de
https://www.ihkdo-weiterbildung.de
Kurstitel: Gepr. Industriemeister/in Metall - Präsenz - Vollzeit
Abschluss: Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Unterrichtsstunden: 1060 Unterrichtseinheiten
Durchführungsart: Vollzeit
Anwesenheit: Präsenz (vor Ort)
Zielgruppe: Bildungshungrige
Voraussetzung: Zur “Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation“
1. Bewerber aus einem Metallberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
2. Bewerber aus einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über zwei Jahre Berufspraxis
3. Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Bestätigung des Betriebes über vier Jahre Berufspraxis
Zur “Handlungsspezifischen Qualifikation“
1. Bewerber aus einem Metallberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über ein Jahr Berufspraxis
2. Bewerber aus einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über drei Jahre Berufspraxis
3. Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Bestätigung des Betriebes über fünf Jahre Berufspraxis
Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteiles „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ stellt neben dem Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungs-Verordnung oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbildereignungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind, eine Zulassungsvoraussetzung zur Handlungsspezifischen Qualifikation dar.
Anmerkung:
Die Bestätigung des Betriebes - Nachweis über die geforderte Berufspraxis - muss neben dem Beschäftigungszeitraum insbesondere eine Beschreibung der beruflichen Tätigkeit enthalten, die dem Berufsfeld Metalltechnik zuzuordnen ist.
Die Anmeldung zur Prüfung muss gesondert erfolgen!
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
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