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Gepr. Immobilienfachwirt/-in (IHK) - Online - berufsbegleitend
Start: 08.09.2025
Ende: 25.09.2026
Kosten (€): 4290
Als “Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/in” verfügen Sie über umfangreiches Wissen im Bereich der Immobilienbewirtschaftung sowie Projektentwicklung und -realisierung. Ihr Wissensspektrum wird ergänzt durch Kenntnisse in personalwirtschaftlichen Themen, Controlling, Recht, Marketing und Vertrieb. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung qualifiziert Sie dazu, Aufgaben im mittleren Management von Immobilienunternehmen oder von Unternehmen anderer Branchen in immobilienwirtschaftlichen Bereichen zu übernehmen. Sie kann auch als Vorbereitung für eine künftige selbständige Tätigkeit in der Branche dienen. Die Fortbildung baut auf dem Wissen auf, dass Sie aus Ihrer Ausbildung in der Immobilienwirtschaft und/oder Ihrer Berufspraxis mitbringen. Sie werden in diesem Webinar auf alle Prüfungsteile der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/-in vorbereitet. Zusätzlich zum Live-Online-Unterricht unterstützt Sie der Trainer individuell per Telefon und E-Mail. Der Kurs orientiert sich an der aktuellen Prüfungsordnung von 2008 und dem darauf beruhenden Rahmenplan des DIHK sowie an den bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben.
Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Tobias Heine
Am Rombergpark 40
44225 Dortmund
Telefon: +49 231 5417-413
E-Mail: t.heine@dortmund.ihk.de
https://www.ihkdo-weiterbildung.de
Kurstitel: Gepr. Immobilienfachwirt/-in (IHK) - Online - berufsbegleitend
Abschluss: Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in
Unterrichtsstunden: 446 Unterrichtseinheiten
Durchführungsart: Berufsbegleitend
Anwesenheit: Online
Zielgruppe: Bildungshungrige
Voraussetzung: Zur Prüfung zugelassen ist, wer: eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
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