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Heilerziehungspfleger*in Hybrid – Berufsbegleitender Vorbereitungskurs zur Externenprüfung
Start: 15.04.2026
Ende: 08.06.2028
Kosten (€): 10488
Dieser Vorbereitungskurs soll befähigt Sie, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-,
Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in Einrichtungen
als Heilerziehungspfleger oder Heilerziehungspflegerin
tätig zu sein.
Inhalte: Der Vorbereitungskurs gliedert sich in fachrichtungsübergreifende Lernbereiche wie: Deutsch / Kommunikation; Politik / Gesellschaftslehre; Naturwissenschaften und Erste Hilfe und in fachrichtungsbezogene Lernbereiche wie: Sozialpädagogische Theorie und Praxis; Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit; Religionspädagogik / Ethik; Projektarbeit; Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Ansprechpartner: Frau Sandra Keck
Standortkoordinatorin Dortmund/Bochum
Kurstitel: Heilerziehungspfleger*in Hybrid – Berufsbegleitender Vorbereitungskurs zur Externenprüfung
Abschluss: Mit erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erhalten die Teilnehmer* innen ein aussagekräftiges Zertifikat über Dauer, Inhalt und Umfang der beruflichen Weiterbildung. Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung und dem darauffolgenden Anerkennungsjahr erhalten die Teilnehmer*innen den Titel staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in.
Förderung: BGS - Bildungsgutschein
Unterrichtsstunden: 1080
Durchführungsart: Berufsbegleitend
Anwesenheit: Hybrid (gemischt)
Zielgruppe: Bildungshungrige
Voraussetzung: Mind. Realschulabschluss und die Erfüllung EINER der unten genannten Krietrien: a) Berufsabschluss in einem Beruf, der der Fachrichtung dienlich ist und Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand b) Berufsabschluss Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in, Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in und Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in – Schwerpunkt Heilerziehung c) Nicht einschlägiger Berufsabschluss und eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden in Teilzeit bzw. sechs Wochen in Vollzeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert werden d) Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und dem Erwerb der Fachhochschulreife e) Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozialund Gesundheitswesen mit beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife f) Einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren. Der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule kann hierauf angerechnet werden. Erforderlich sind berufliche Vollzeittätigkeiten. Bei Teilzeitbeschäftigungen verlängert sich die Dauer entsprechend g) Hochschulzugangsberechtigung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden in Teilzeit bzw. sechs Wochen in Vollzeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert werden.
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